Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm soll ein gemeinsames europaweites Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, hierin vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu sollen schrittweise folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Ermittlung von Umgebungslärm durch Lärmkarten nach europaweit einheitlichen Bewertungsmethoden, Verabschiedung von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Umgebungslärm zu verhindern oder zu mindern und Bereitstellung umfangreicher Informationen für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm . Gleichzeitig soll die Richtlinie eine Grundlage für europaweite Maßnahmen zur Lärmminderung an den Lärmquellen, insbesondee im Verkehrsbereich, darstellen. Dazu soll die Europäische Kommission bis zum 18. Juli 2006 im Europäischen Parlament geeignete Rechtsnormen vorlegen.
Laut und immer lauter: Vom Umgang mit dem Lärm
der städtetag ; 55 , 10 ; 6-8
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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