In der neuen Energieeinsparverordnung wird ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 gefordert. Die Aufgabe des baulichen sommerlichen Wärmeschutzes in Mitteleuropa besteht darin, Raumtemperaturen zu vermeiden, die über der Außenlufttemperatur liegen. Dadurch sollen vor allem die beträchtlichen Kosten einer Klimatisierung begrenzt werden, die bei entsprechender Planung im mitteleuropäischen Klima ohnehin kaum erforderlich ist. Die Aufwärmung von Aufenthaltsräumen hängt im wesentlichen von der Größe der transparenten Außenbauteile, deren Gesamtenergiedurchlassgrad, der Wirksamkeit der Sonnenschutzvorrichtung, der Speicherfähigkeit sowie der Intensität der Raumlüftung ab. Die Nachweisverfahren in DIN 4108-2 berücksichtigen auf einfache Weise diese Zusammenhänge. Nicht berücksichtigt werden allerdings die instaionären Vorgänge in den Umfassungsbauteilen sowie die äußeren Oberflächentemperaturen, die sich unter Besonnung einstellen.
Sonnenschutz und Energieeinsparverordnung
BundesBauBlatt ; 51 , 6 ; 40-43
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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