Bei Neu- oder Umbaumaßnahmen wird der zu veranschlagende Flächenbedarf für Bildschirmarbeitsplätze häufig konträr diskutiert. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Berufsgenossenschaften richten sich nach den Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften mit einem Flächenbedarf von 8 bis 10 m² pro Person, Architekten bzw. Innenarchitekten setzen Erfahrungswerte von 6 bis 14 m² pro Person ein. Beide Sichtweisen ignorieren jedoch, dass die Entscheidung über den Flächenbedarf von Bildschirmarbeitsplätzen nicht pauschal, sondern unter Beachtung ergonomischer und organisatorischer Notwendigkeiten erfolgen sollte, um letztendlich kontraproduktive Büroräume zu vermeiden. Bei der Planung von Büros sind daher die engen Zusammenhänge zwischen der betrieblichen Organisation, den Arbeitsmitteln, den Arbeitsinhalten und der Ergonomie zu berücksichtigen. Der Beitrag schildert die konkrete Flächenplanung an einem Fallbeispiel.
Flächenplanung von Büroarbeitsplätzen - Berücksichtigung von Ergonomie und Organisation
Zeitschrift für Arbeitswissenschaft ; 56 , 4 ; 239-243
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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