Es wird die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 1. November 2002 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bekannt gegeben. Es werden Zuwendungen für den Bau, die Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, soweit sie zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich und die Anlagen öffentlich, d. h. allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sind, gewährt. Die Richtlinie legt u. a. fest, wer Zuwendungen empfangen darf, wie die Zuwendungsvoraussetzungen sind, die Art und den Umfang der Zuwendungen sowie das Antragsverfahren. In den Anlagen zur Richtlinie werden die schienenseitige Zuwendungsfähigkeit und die erforderlichen Antragsunterlagen aufgelistet.
Nr. 189 Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehr
Verkehrsblatt ; 56 , 20 ; 630-633
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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