Nach Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) müssen börsennotierte Unternehmen gem. § 161 AktG jährlich eine sogenannte Entsprechens-Erklärung zu den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) abgeben. Dies erfordert zunächst eine Inventur der Corporate Governance jedes Unternehmens. Hierzu bietet sich eine Einteilung der Empfehlungen nach dem jeweils adressierten Personenkreis eines Unternehmens an. Obwohl der Zeitpunkt der erstmaligen Abgabe einer Entsprechens-Erklärung bisher noch unklar ist, ist den Unternehmen die möglichst frühzeitige Beachtung der Empfehlungen des Kodex nahezulegen. Der Beitrag enthält eine Checkliste mit den Kodex-Empfehlungen bzw. den daraus resultierenden Maßnahmen, die nach dem jeweils betroffenen Personenkreis unterteilt sind. Zur besseren Übersichtlichkeit sind jeweils die entsprechenden Abschnitte des DCGK angegeben.
Die Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG - Checkliste für Vorstände und Aufsichtsräte zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Betrieb ; 55 , 22 ; 1120-1123
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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