Lärmschwerhörigkeit ist in der gewerblichen Wirtschaft seit Jahren die "Nummer Eins" unter den verschiedenen Berufskrankheiten. Bestimmte Aufgaben wie z.B. das Bearbeiten von Werkstücken, schnelllaufende Anlagen, das Stanzen oder Umformen von Blech erfordern sogenannte sekundäre Lärmschutzmaßnahmen; das sind z.B. Lärmschutzkabinen, Kapseln oder Trennwände. Durch individuelle Auslegung einer Kabine lässt sich der Geräuschpegel der Anlagen (z.B. Drehmaschinen, Strahlanlagen usw.) weit unter den von der Berufsgenossenschaft und vom Gewerbeaufsichtsamt geforderten Wert senken. Darüber hinaus wird für alle Mitarbeiter ein ruhiges und stressfreies Umfeld geschaffen, das zu einer enormen Leistungssteigerung führt. Die hohe Mitarbeitermotivation wiederum bringt den Unternehmen wirtschaftliche Vorteile.
Schallschutz bringt Rendite
Arbeitsschutz aktuell ; 13 , 4 ; 149-150
2002-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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