Nach außen gerichtete geschäftsbezogene Mitteilungen, die via E-Mail versandt werden, sind Geschäftsbriefe und müssen daher die notwendigen Pflichtangaben enthalten. Zwischen Mitteilung und Pflichtangaben ist bei der E-Mail eine physische Einheit notwendig. Eine flexible Umsetzung ist durch den Einsatz von Signaturen möglich. Neben der physischen Einheit ist auf die Universalität des Datenformates zu achten. Besonders geeignet sind daher E-Mails im Plaintext-Format oder "attachements" im PDF-Format. Die Bestellmaske im Internet ist ein Bestellschein in elektronischer Form. Es müssen daher wie beim Geschäftsbrief Pflichtangaben gemacht werden. Zwischen Bestellmaske und Pflichtangaben ist eine unmittelbare visuelle Einheit notwendig. das Setzen eines Links reicht nicht aus. Sinn und Zweck der Pflichtangaben ist es, dass der Geschäftsverkehr allgemeine Grundinformationen über den Unternehmensträger und sein Unternehmen erhält. Dabei sind die Fragen, wer der Unternehmensträger ist und wer für dessen Schulden haftet, von besonderem Interesse. Außerdem soll die Einholung registerrechtlicher Informationen erleichtert werden.
Pflichtangaben auf Geschäftsbrief und Bestellschein im Internet
Kommunikation & Recht ; 5 , 3 ; 127-135
2002-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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