Neue Sicherheitsanforderungen aufgrund von Negativereignissen und Katastrophen sowie Änderungen von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz von Mensch und Umwelt sind meist die Gründe für den Start eines Projektes zur Zugangs- und Zutrittskontrolle (ZK). Die Zutrittskontrolle soll das unbefugte Betreten von Gebäuden, Räumen und Arealen verhindern und darin befindliche Werte vor Diebstahl oder Zerstörung schützen. Sie ist meist auch Teil eines Sicherheitskonzeptes mit Alarmanlagen, Einbruchmeldesystemen und zentraler Leittechnik. Eine Zugangskontrolle sollte bei PCs oder Terminals erfolgen, die zur Verwaltung von Personaldaten oder zur Mitarbeiterselbstbedienung (Employee-Self-Service) eingesetzt werden. Der Beitrag erläutert die wesentlichen organisatorischen Maßnahmen zur Einführung einer Zutrittskontrolle und beschreibt die aktuellen Technologien zur Personenidentifikation.
Der elektronische Türsteher
Zutrittskontrolle
Personalwirtschaft ; 29 , 3 ; 48-50, 51-54
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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