Die regelmäßige Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist der Dreh- und Angelpunkt des arbeitsvertraglichen Austauschverhältnisses. Durch die Abschaffung der obligatorischen Zeiterfassung mit der Einführung der Vertrauensarbeitzeit erklärt der Arbeitgeber die tatsächliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu deren Privatsache. Der einzelne Arbeitnehmer gerät unter Druck, was eher zu einem Mehr an geleisteter Arbeit ohne Überstundenausgleich führt, wie auch die bisherigen Erfahrungen weitgehend bestätigen. So findet ein Kernelement des Werkvertrages, die ergebnisoriente Arbeit, Eingang in den Arbeitsvertrag. Dem stehen rechtliche Regelungen entgegen, dass das unternehmerische Betriebs- und Wirtschaftsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer verlagert werden darf, dass die einseitige Festlegung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers die Grenze seines Direktionsrechtes überschreitet und dass der Arbeitgeber für die Einhaltung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich ist.
Auswirkungen ergebnisorientierter Arbeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 2 ; 90-92
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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