Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben zum 01.06.2001 die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" in Kraft gesetzt, bei deren Einhaltung nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand Tätigkeiten sicher und ohne wesentliche Belästigungen ausgeübt werden können. Bei der EUK wird diese Unfallverhütungsvorschrift voraussichtlich zum 01.10.2002 in Kraft treten. Als allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regel kann sie nach § 3 UVV "Allgemeine Vorschriften" (GUV 0.1) jedoch auch jetzt schon zur Bewertung elektromagnetischer Felder herangezogen werden. Der Artikel gibt Erläuterungen zur Unfallverhütungsvorschrift in Bezug auf Anlagen der Bahnenergieversorgung und nennt Grenzwerte für die berufliche Exposition durch elektromagnetische Felder.
Elektromagnetische Felder (EMF) bei der Bahn und ihre Bewertung
BahnPraxis E ; 1 ; 14-17
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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