Die Bereichsausnahme des früheren § 23 Abs. 1 AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) hatte die Arbeitsgerichte lange Zeit von ihrer Aufgabe abgehalten, Ungleichgewichtslagen im Arbeitsrecht zu bewältigen. Das Schutzniveau im Hinblick auf standardisierte Vertragsbedingungen im allgemeninen Zivilrecht war teilweise deutlich höher als im Arbeitsrecht. Nach Streichung dieser Bereichsausnahme im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 sind nunmehr auch Arbeitsverträge nach AGB-Grundsätzen zu kontrollieren. Der Beitrag behandelt die wesentlichen Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung.
Kontrolle Allgemeiner Arbeitsbedingungen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Der Betrieb ; 55 , 11 ; 583-588
2002-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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