Der Bundestag hat am 26.04.2002 das Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Bauaufträgen und der Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr verabschiedet. Falls das Gesetz den Bundesrat passiert, können Verkehrsunternehmen ÖPNV-Leistungen im Ergebnis nur noch mit Arbeitnehmern ernbringen, die Tariflöhne erhalten. Dagegen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Außerdem verletzen die Regelungen das Beihilfeverbot des EG-Vertrages.
Tariftreueerklärungen bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen
Gesetzentwurf stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken
Der Nahverkehr ; 20 , 5 ; 32-35
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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IuD Bahn | 2006
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