Über die Rechtmäßigkeit des UMTS-Versteigerungsverfahrens (UMTS=Universal Mobil Telecommunications Systems) ist viel diskutiert worden, wobei sich nach wie vor die Frage der Grundgesetzkonformität des Verteilungsmodus und der rechtlichen Einordnung der erzielten Einnahmen und deren Verwendung durch den Bund stellt. Nach einer ausführlichen Darstellung dieser beiden Problemkomplexe kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Versteigerungsverfahren zur Verteilung von Telekommunikationslizenzen in Knappheitssituationen allgemein wie auch die UMTS-Versteigerung im Besonderen rechtmäßig sind. Weiterhin können die Länder über Art. 106 Abs. 4 GG einen Revisionsanspruch auf Verhandlungsaufnahme und Verhandlungsmitwirkung geltend machen, wenn Versteigerungserlöse im Maßstabsgesetz als laufende Einnahmen des Bundes bzw. Steuerausfälle als Einnahmeentzug der Länder festgelegt werden.
Die Versteigerung von Telekommunikationslizenzen - sachgerechtes Verteilungsverfahren oder neue Einnahmequelle für den Staat?
Kommunikation & Recht ; 5 , 2 ; 67-75
2002-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Editorial : Abmahnungen dürfen keine Einnahmequelle sein
Online Contents | 2012
|DataCite | 1946
|DataCite | 1914
VERTEILUNGSVERFAHREN FÜR EIN VERTELLEN VON OBJEKTDATEN VON VERKEHRSTEILNEHMERN ERFASSTER OBJEKTE
European Patent Office | 2023
|