Die Konzernrichtlinie 423 "Notfallmanagement, Brandschutz" wurde zum 1. März 2002 neu herausgegeben. Sie regelt in Erfüllung der Absprache mit den Bundesländern alle Maßnahmen zu gefährlichen Unregelmäßigkeiten, Unfällen, Krisen und Katastrophen für die DB AG im Sinne des Landes-, Brandschutz- und Rettungsgesetze sowie nach § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Alle Module haben daher Konzerncharakter, denn sie sind von grundsätlicher und übergreifender Bedeutung für alle Unternehmensbereiche der DB AG und deren Tochterunternehmen. Eine Aktualisierung des Regelwerkes wurde sowohl wegen organisatorischer Änderungen als auch zur eindeutigen Regelung bestimmter Prozesse notwendig. Es wurde neben inhaltlichen und redaktionellen Änderungen auch die Anweisung A 21 00 00 "Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden, untersuchen und berichten" des EBA berücksichtigt. Die verschiedenen Module der Konzernrichtlinie 423 werden im Beitrag vorgestellt.
Konzernrichtlinie 423 "Notfallmanagement, Brandschutz"
Aktualisierung von Modulen
Deine Bahn ; 30 , 4 ; 229-235
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Die neue Konzernrichtlinie "Notfallmanagement"
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