Ob kaufmännische oder gewerbliche Mitarbeiter in Industrie, Handel, Transport und Logistik: Wer gefährliche Güter übernimmt, befördert, ein- oder auspackt, be- oder entlädt, fällt unter die Schulungspflicht. Dies gilt für alle Verkehrträger. Parallel mit den Rechtsänderungen muss der Unternehmer dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter mit den Gefahrgutvorschriften vertraut sind. Weil Schulungen zunächst Geld Kosten, kommt die Frage auf: Wo steht es, dass und wie geschult werden muss? Im Beitrag sind die entsprechenden gefahrgutrechtlichen Vorschriften für die verschiedenen Verkehrsträger aufgeführt. Art und Form der Unterweisungen sind mittlerweile genau vorgeschrieben, ebenso welche Mitarbeiter geschult werden müssen. Hinweise zur Sicherheitsunterweisung und zur Dokumentation der Unterweisung sind im Beitrag zu finden.
Lernen im Rhythmus der Rechtsänderungen
Jeder, der mit gefährlichen Gütern in irgendeiner Weise zu tun hat, muss geschult oder unterwiesen werden
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 56 , 35 ; 3
2002-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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