Das im Jahr 2001 verabschiedete "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-Gesetz) soll zunächst den Fortbestand dieser ressourcenschonenden Kraftwerke sichern, bis es von einem KWK-Ausbaugesetz oder einer vergleichbaren Regelung abgelöst wird. Hauptziel des KWK-Gesetzes ist laut § 1 der Klimaschutz. Die Ausgestaltung dieses Gesetzes kann diesem Anspruch jedoch nur sehr unzureichend gerecht werden, vielmehr stehen wirtschaftliche Ausgleichsinteressen im Mittelpunkt. Sowohl die Intention als auch die Ausgestaltung der einzelnen Regelungen sind aus ökologischer und ökonomischer Sicht bedenklich, einen weiteren Mangel stellt die eventuell nicht vorhandene Kompatibilität mit den Europäischen Beihilferegelungen dar.
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz - Einige kritische Anmerkungen aus ökonomischer Sicht
Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen ; 25 , 1 ; 40-53
2002-01-01
14 pages
Article (Journal)
German
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