Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), gewährt auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen seit 1998 Mittel für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen des Bundes, die unter dem Vorbehalt der dafür jeweils im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gewährt werden. Im Jahr 1992 wurde eine Untersuchung durchgeführt, die Aufschluss über die von bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes ausgehenden Schallemissionen geben solte. Die Auswahl der Strecken, an denen Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, erfolgt anhand einer Dringlichkeitsliste des BMVBW, die auf der Untersuchung aus dem Jahre 1992 basiert. Die Güterumgehungsbahn Hannover ist Bestandteil dieses Programms. Für diese erste Lärmsanierungsmaßnahme in Niedersachsen wurde vom Eisenbahn-Bundesamt im Juli 2001 der Planungsfeststellungsbeschluss erlassen.
Lärmsanierung an der Güterumgehungsbahn Hannover
EI - Der Eisenbahningenieur ; 53 , 4 ; 37-39
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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