Das Halten auf Wunsch des Fahrgastes ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im Einzelfall notwendige Einschränkungen ergeben sich aber beispielsweise aus straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften oder betrieblichen Notwendigkeiten, die im Beitrag näher erläutert werden. Eine signifikant größere Unfallgefahr entsteht durch das Halten auf Wunsch nicht.
Halten auf Wunsch
Rechtliche und betriebliche Aspekte eines fahrgastfreundlichen Angebots im öffentlichen Personennahverkehr
Der Nahverkehr ; 20 , 3 ; 44-47
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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HAWU ('Halten auf Wunsch') - Individualisierter Stopp von Linienbussen
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