Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat muss eine Neudefinition von "vertrauensvoller Zusammenarbeit" ausgehandelt werden. Das impliziert auch eine veränderte Rolle der betrieblichen Interessenvertretung weg von statischer Rechtssicherung hin zu einer aktiven Mitentwicklung betrieblicher Organisation im Sinne eines "Neuen Co-Managements". Der Nutzen für das Unternehmen, die neue Rechtsgrundlage durch den § 92 a BetrVG n. F., die notwendige Qualifizierung der Betriebsräte sowie erste Praxiserfahrungen, Widerstände im Unternehmen und Vereinbarkeit mit der traditionellen Rolle des Betriebsrates werden diskutiert.
Betriebsratsarbeit als Co-Management
Versuch der Neubewertung eines belasteten Begriff
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 8 ; 473-478
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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