Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen allgemeinen Regelungen der am 1.2.2001 in Kraft getretenen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 9.1.2001. Im Zentrum der Erläuterung stehen die neuen Regelungen der Konzessionsvergabe, der Vorabinformation der Bieter und des Ausschlusses voreingenommener Vergabebeteiligter, deren Einführung auf die "Flughafen BBI"-Entscheidung (BBI=Berlin-Brandenburg International) des OLG Brandenburg zurückgeht. Der Autor bewertet die Beibehaltung der Kaskadenlösung als wesentliche Ursache der Vollzugsprobleme des Vergaberechts. Im Einzelnen werden die Hintergründe für die Novellierung des Vergaberechts, der Adressatenkreis, wichtige allgemeine Regelungen sowie Nachprüfungsverfahren behandelt.
Die neue Vergabeverordnung
Neue Justiz ; 55 , 8 ; 403-408
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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