Fast jeder Arbeitsvertrag enthält Klauseln, die auf bestimmte Tarfiverträge oder tarifliche Regelungen Bezug nehmen und diese zum Inhalt des Arbeitsvertrages werden lassen. Bezugnahmeklauseln auf Tarfiverträge oder tarifliche Bestimmungen sind rein arbeitsvertragliche Regelungen. Ihre Auslegung orientiert sich am Wortlaut. Sowohl tarifgebundene als auch nicht tarfigebundene Arbeitgeber verwenden Bezugnahmeklauseln; diese sind häufig sehr unbedacht und ohne Sorgfalt gewählt. Da das BAG die Grenzen der Auslegung von Bezugnahmeklauseln im Rahmen eines Betriebsübergangs neu markiert hat, soll im Beitrag das Schicksal arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge beim Betriebsübergang und bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband näher dargestellt werden. Anschließend folgen einige Gestaltungs- und Formulierungshinweise auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln. Arbeitgeber sollten auf die Formulierung von Bezugnahmeklauseln künftig höhere Sorgfalt verwenden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge
Arbeitsvertrag
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 8 ; 346-350
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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