Das am 22. Mai 2001 in Kraft getretene neue Signaturgesetz (SigG) hat die seit 1997 geltende Version ersetzt. Durch die Überarbeitung wurde hauptsächlich die EG-Richtlinie zur elektronischen Signatur umgesetzt. Die Änderungen bestanden primär aus der Einführung von Haftungs- und Bußgeldvorschriften sowie einer Klassifizierung der Signaturen in drei Stufen. Dadurch bietet es zum Beispiel Vertragspartnern erhöhten Schutz. Der Beitrag erläutert, warum überhaupt ein Signaturgesetz notwendig ist und gibt einen Überblick über die Veränderungen, die sich aufgrund der neuen Gesetzesgrundlage für die Sicherheit und den elektronischen Handel ergeben.
Basis für Geschäfte übers Netz
Das neue Signaturgesetz
LANline ; 9 ; 103-105
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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