Der Bundestag hat am 18.5.2001 das 2. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsG (2. AAÜG-ÄndG) beschlossen, das größtenteils rückwirkend zum 1.5.1999 in Kraft treten soll. Die zuständigen Rentenversicherungsträger müssen nunmehr die Verfahren einsetzen, damit die entsprechenden Fälle aufgegriffen und abgewickelt werden können. Grundsätzlich lassen sich die geänderten Vorschriften maschinell ohne große Beteiligung der Sachbearbeitung umsetzen. Von der Neuregelung durch das 2. AAÜG-ÄndG dürften - nur bei der BfA - etwa 400 000 Fälle betroffen sein. Im Beitrag werden die Neuregelungen vorgestellt und dargelegt, worum es bei den einzelnen Vorschriften verfassungsrechtlich ging und wie sie sich auf die Praxis der Rentenversicherungsträger auswirken.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Das 2. AAÜG-Änderungsgesetz zur Rentenüberleitung



    Published in:

    Neue Justiz ; 55 , 7 ; 350-354


    Publication date :

    2001-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German