Der Bundestag hat am 18.5.2001 das 2. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsG (2. AAÜG-ÄndG) beschlossen, das größtenteils rückwirkend zum 1.5.1999 in Kraft treten soll. Die zuständigen Rentenversicherungsträger müssen nunmehr die Verfahren einsetzen, damit die entsprechenden Fälle aufgegriffen und abgewickelt werden können. Grundsätzlich lassen sich die geänderten Vorschriften maschinell ohne große Beteiligung der Sachbearbeitung umsetzen. Von der Neuregelung durch das 2. AAÜG-ÄndG dürften - nur bei der BfA - etwa 400 000 Fälle betroffen sein. Im Beitrag werden die Neuregelungen vorgestellt und dargelegt, worum es bei den einzelnen Vorschriften verfassungsrechtlich ging und wie sie sich auf die Praxis der Rentenversicherungsträger auswirken.
Das 2. AAÜG-Änderungsgesetz zur Rentenüberleitung
Neue Justiz ; 55 , 7 ; 350-354
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Seeschiffahrtsrechts-Änderungsgesetz: Rechtliche Generalbereinigung mit neuen Themen
Online Contents | 1994
|GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1981
|