Die Periarthritis humeroscapularis wurde 1952 durch den Verordnungsgeber in die Berufskrankheitenverordnung aufgenommen. Dennoch wurde die Periarthritis humeroscapularis nur ganz selten als Berufskrankheit anerkannt, denn viele Gutachter führen die Symptome eines Schulter-Arm-Syndroms auf eine Schädigung der Bandscheiben der Halswirbelsäule zurück. Ein Sozialgericht hat vor kurzer Zeit entschieden, dass die Periarthritis humeroscapularis nicht von der Berufskrankheit Nr. 2101 BKV erfasst werde. Dieser Ansicht kann allerdings kaum zugestimmt werden; denn abgesehen davon, dass der Verordnungsgeber die Periarthritis der Schulterregion im Sinne der BK Nr. 2101 erfasst wissen wolle, gibt es etliche Studien, die diesen Zusammenhang widerspiegeln. Dreizehn empirische Studien wurden ausgewertet, in denen eine Assoziation zwischen bestimmten belastenden Arbeitstätigkeiten und der Entwicklung einer Periarthritis humeroscapularis nachgewiesen wurde.
Ist die Periarthritis humeroscapularis eine Berufskrankheit?
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie ; 51 , 7 ; 306-312
2001-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
Berufskrankheit , Schaden , Verordnung , Gutachten , Studie
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