Im Jahr 2000 gingen bei der BG BAHNEN 202 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. In 28% der gemeldeten Fälle betraf dies Hauterkrankungen. Die Verdachtsanzeigen auf bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden- oder Halswirbelsäule haben einen Anteil von 19%. In weiteren 15% der Meldungen wurde der Verdacht auf eine Lärmschwerhörigkeit geäußert. Die arbeitstechnischen Voraussetzungen im Zusammenhang mit einer angezeigten Berufskrankheit genau zu ermitteln, ist von großer Bedeutung für die Beurteilung und Entscheidung, d. h. für die Sachbearbeiter und Gutachter sowie für Renten-, Widerspruchsausschüsse und Sozialgerichte.
Verdacht auf eine Berufskrankheit: Ermittlungen im Betrieb
Das Warnkreuz ; 4 ; 12-13
2001-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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