"Nie sollst du mich befragen", meint mancher Bewerber. Der Arbeitgeber indessen möchte möglichst lückenlose Informationen, um sicher entscheiden zu können, ob er die offene Stelle mit dem Richtigen besetzt. Er wünscht sich den "gläsernen Bewerber". Wie ist die Rechtslage? Der Beitrag gibt Antwort auf diese und weitere Fragen. Behandelt werden dabei z. B. zulässige bzw. unzulässige Fragen des Arbeitgebers im Hinblick auf den bisherigen Arbeitsverdienst und Werdegang, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitszustand, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Lohn- und Gehaltspfändungen, Vorstrafen, Vermögenslage des Bewerbers usw.
Einstellung: Welche Fragen sind erlaubt?
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 6 ; 260, 262-264, 265
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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