In der Bundesrepublik Deutschland erfüllt der Staat die aus Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes folgende Pflicht zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bürger im Arbeitsschutz durch Organe der unmittelbaren Staatsgewalt (Aufsichtsbehörden) und Organe der mittelbaren Staatsgewalt (Unfallversicherungsträger) im - sich ergänzenden - dualen System. Der Beitrag gibt einen Überblick über das duale Arbeitsschutzsystem als Erfüllung der Schutzpflich für Leben und körperliche Unversehrtheit und stellt das Modell der Aufsicht und Beratung durch staatliche Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger dar. Dabei wird auch auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden eingegangen; die geltende Fassung wird Vorschlägen für eine überarbeitete Fassung gegenübergestellt.
Das duale Arbeitsschutzsystem
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 6 ; 305-310
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Modell , Prävention , Unfallversicherung , Staat , Gesetz , Arbeitsschutz , Vorschrift , Aufsichtsbehörde
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