Wenn ein von einem Unternehmen der Bahnindustrie hergestelltes Produkt nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen der Deutschen Bahn AG entspricht und dadurch Dritte, insbesondere Bahnreisende, geschädigt werden, trifft das herstellende Unternehmen grundsätzlich eine Haftung. Allerdings können Besonderheiten vorliegen, die zu einem Haftungsausschluss führen. Dies erfordert eine genaue juristische Prüfung des Einzelfalls. Die rechtlichen Hintergründe einschließlich der besonderen Stellung der DB AG als Auftraggeber mit Einfluss auf die Sicherheitsverantwortung der Bahnindustrie wird erläutert.
Haftungsrisiken der Bahnindustrie für Produktfehler
Signal+Draht ; 93 , 12 ; 13-15
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Schaden , Produkt , Sicherheit , Bahnindustrie , Haftung , Gesetz , DB AG
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Haftungsrisiken der Bahnindustrie für Produktfehler
Tema Archive | 2001
|Volumen der Bahnindustrie wächst
IuD Bahn | 2008
|Hochstimmung in der Bahnindustrie
IuD Bahn | 2006
Verband der Deutschen Bahnindustrie
IuD Bahn | 1998
|Geschäftslage der Bahnindustrie Deutschland
Online Contents | 2013