Der vom BMVBW vorgelegte Entwurf einer "Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften" sieht auch eine Zusammenführung der Gefahrgutverordnungen Straße und Eisenbahn vor. Die neue Verordnung soll den Titel "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)" erhalten und zum 1. Juli 2001 in Kraft treten. Im Beitrag wird beschrieben worauf man sich einstellen muss und welche neuen Vorschriften gelten bzw. wie die neue Gliederung des Verordnungsentwurfs aussieht.
Gefahrgutrecht: Stelldichein
Gefährliche Ladung ; 46 , 5 ; 22-23
2001-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
ADR , Verordnung , RID , Gefahrgut , Schiene , Straße , Beförderung gefährlicher Güter , Transport , Vorschrift
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