Der vom BMVBW vorgelegte Entwurf einer "Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften" sieht auch eine Zusammenführung der Gefahrgutverordnungen Straße und Eisenbahn vor. Die neue Verordnung soll den Titel "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)" erhalten und zum 1. Juli 2001 in Kraft treten. Im Beitrag wird beschrieben worauf man sich einstellen muss und welche neuen Vorschriften gelten bzw. wie die neue Gliederung des Verordnungsentwurfs aussieht.


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    Title :

    Gefahrgutrecht: Stelldichein



    Published in:

    Gefährliche Ladung ; 46 , 5 ; 22-23


    Publication date :

    2001-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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