Angriffe von Neonazis und Rechtsradikalen auf Ausländer oder andere Minderheiten machen auch vor den Fabriktoren nicht halt. Dementsprechend sollte Prävention auch in den Betrieben ansetzen, insbesondere Betriebsräte sind als Akteure gefragt. Sie haben in Bezug auf Rassismus im Betrieb eine besondere Verantwortung. Ihr Verhalten ist entscheidend für ein friedliches Miteinander. Eine Handlungsmöglichkeit eröffnet ihnen nach geltendem Recht die Mitbestimmung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: hiernach kann eine Betriebsvereinbarung zu partnerschaftlichem Verhalten am Arbeitsplatz erzwungen werden, notfalls per Einigungsstelle. Im Beitrag wird beschrieben, welche Aufgaben und Verantwortung der Betriebsrat bezüglich Fremdenfeindlichkeit und Rassismus unter Berücksichtigung des BetrVG hat.
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Betrieb
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 5 ; 256-258
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Fremdenfeindlichkeit im Betrieb
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