Das deutsche Recht muss selbst bei weitgehend standardisierten Bedingungen in Vertragsentwürfen für den grenzüberschreitenden Wirtschafts- verkehr nicht zwangsweise gemieden werden, um eine adäquate Risikoabschätzung bzw. Risikobegrenzung erreichen zu können. Der Grund hierfür liegt darin, dass das AGB-Gesetz nach Ablauf der üblichen Verhandlungsrunden mit all ihren rechtlichen Diskussionen in der Regel keine Anwendung mehr findet. Diese These wird im Aufsatz näher begründet und Hinweise gegeben, was bei den Verhandlungen zu beachten ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder "aus"-gehandelter Individualvertrag? - eine Risikoanalyse
Der Betrieb ; 53 , 50 ; 2513-2516
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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