Am 30.6.2000 ist das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 27.6.2000 (BGBI. IS. 897) im Wesentlichen in Kraft getreten. Im Beitrag werden das FernabsatzG und die neuen in das BGB aufgenommenen Verbraucherschutzvorschriften sowie die Neuregelungen zum internationalen Verbraucherschutz erläutert. Der vom FernAbsG geregelte "Fernabsatzvertrag" ist kein neuer Vertragstyp. Das FernAbsG verlangt vom Fernabsatzunternehmer, dass er seinen Vertragspartner über seine Identität, die Vertragsbedingungen und die Ware oder Dienstleistung genau informiert. Darüber hinaus erhält der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Mit der Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie ist ein erster Schritt dazu getan, dass Verbraucherinteressen im immer wichtiger werdenden E-Commerce und auch sonst im Fernabsatz berücksichtigt werden.
Das Fernabsatzgesetz und andere neue Verbraucherschutzvorschriften
Neue Justiz ; 54 , 8 ; 407-410
2000-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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