Die Kommission der Europäischen Union hat im September 2000 eine "Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht vor, dass spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Lärmkarten für große Ballungsräume, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ausgearbeitet werden müssen. Fünf Jahre später sollen die Lärmkarten aktualisiert werden. Aktionspläne (Lärmminderungspläne) sind spätestens ein Jahr nach der Frist für die Erstellung der Lärmkarten auszuarbeiten. Die in Deutschland vielerorts durchgeführten oder in Durchführung befindlichen Lärmminderungsplanungen sind damit künftig fortzuschreiben. In zahlreichen Kommunen und Gebieten sind zudem erstmalig Lärmminderungspläne zu erstellen. Der Beitrag stellt das Lärminformationssystem (LIS) als ein geeignetes Instrumentarium für Kommunen vor, mit dessen Hilfe u. a. Schallimmissionspläne aktuell vorgehalten und Lärmminderungsplanung mit Maßnahmenbewertungen unterstützt werden können. Ein LIS besteht im Wesentlichen aus einem Schallimmissionsprogramm und einer Lärmdatenbank.
Lärminformationssysteme und ihre Nutzung im Rahmen der Lärmminderungsplanung
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 47 , 6 ; 215-216
2000-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Lärmminderungsplanung - Kommunale Lärmminderungsplanung -- Top oder Flop?
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