Im Februar 2000 legte die EU-Kommission ihr "Weißbuch zur Umwelthaftung" vor. Es konturiert die Grundelemente eines künftigen Systems der Umwelthaftung im Unionseuropa, wie es sich die Kommission vorstellt - und geht hierbei wesentlich weiter als das deutsche Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG). Damit gibt die Kommission das Startzeichen für die Erarbeitung einer EU-Richtlinie, die im ersten Schritt einen "Ordnungsrahmen" vorsehen und den Einzelstaaten (noch) einen gewissen Spielraum für die Konkretisierung offen halten soll. Die Umsetzung der Haftungsregelungen stellt sich die Kommission in einem Zweischritt vor. Verantwortlich für die Beseitigung des Schadens soll in erster Linie der Staat sein, der die Entschädigung durch die Verursacher hierfür einzusetzen hat. Um dieser Regelung den nötigen Nachdruck zu verleihen, sollen die Umweltschutzverbände ein Klagerecht erhalten, mit dem sie die Schadensbeseitigung verlangen können.
Umwelthaftung
Europaweite Reform rückt näher - EU-Kommission legt Weißbuch vor
Umwelt ; 30 , 6 ; 38-39
2000-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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