Nachdem in Teil 1 des Beitrages (Heft 9/2000) die bei der DB AG zum Einsatz kommenden Rettungskonzepte für Tunnelanlagen im Brand- oder Katastrophenfall vorgestellt wurden, befasst sich Teil 2 mit der Richtlinie des EBA, in welcher die zusätzlichen Einrichtungen des Brand- und Katastrophenschutzes in neu zu bauenden Tunneln vorgeschrieben werden. Bei der Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln" (01.07.1997) handelt es sich um eine ermessensbindende Richtlinie über den Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunneln. Sie gilt ausschließlich für Tunnel des Fern- und Regionalverkehrs und nicht in Tunneln des reinen Verkehrs von Stadtschnellbahnen. Der Beitrag berichtet u.a. über die Forderungen der EBA-Richtlinie, die bauliche Gestaltung der Tunnel, die Energie- und Löschwasserversorgung sowie über organisatorische Maßnahmen und Anforderungen an die Fahrzeuge. (Teil 3 folgt)
Brand- und Katastrophenschutz in Eisenbahntunneln
Teil 2
Deine Bahn ; 28 , 10 ; 586-591
2000-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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