Die Gefahrstoffverordnung wurde an die EG-Richtlinien angepasst. Dabei fielen einige Paragraphen weg, stattdessen gibt es nun Verweise auf die entsprechenden Richtlinien. Für den Praktiker werden durch die Anpassung nicht mehr nur die Gefahrstoffverordnung von Interesse sein, sondern auch die entsprechenden Richtlinien, die bei Änderungen ebenfalls zu beachten sind. Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung fiel unter anderem der bisherige § 9 weg. Statt dessen wird auf die Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) direkt verwiesen. So ist der Ersatz der Kennzeichnung unter Artikel 24 geregelt. Einige wenige Änderungen in der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung bringen es mit sich, dass auch bei der Kennzeichnung andere Vorschriften gelten. Dadurch, dass nicht mehr auf die Gleichwertigkeit der Zeichen geachtet werden muss, ist eine Kennzeichnung einfacher gestaltet. Der Beitrag behandelt insbesondere die Veränderungen bei der Kennzeichnung von Versandstücken mit Gefahrensymbolen.
Zettel und Zeichen
In der Praxis haben EG-Richtlinien stärker an Bedeutung gewonnen
Gefährliche Ladung ; 45 , 5 ; 26-27
2000-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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