Um der Streckenstilllegung oder der Begrenzung der Streckengeschwindigkeit auf 30 km/h zu entgehen, wurde 1995 von der DB AG ein einfaches Zugfunksystem in Auftrag gegeben. Das daraufhin entwickelte Konzept hat sich in dem entsprechenden Umfeld bewährt, und die eingesetzten Komponenten haben ihre Zuverlässigkeit bewiesen. Für "Zugfunk auf Strecken mit einfachen betrieblichen Verhältnissen" hat sich seit der ersten Inbetriebnahme 1995 der Begriff "Nebenbahnzugfunk" etabliert. Eingeführt wurde dieser in zwei Stufen unter der Firmenbezeichnung VZF 95. Stufe 1 entspricht einem reinen Inselbetrieb der Betriebsart C, bei der im Raum des Fahrdienstleiters ein Bediengerät und eine abgesetzte Funkstelle mit einem Tonaufzeichnungsgerät in einem verschlossenen Stahlgehäuse installiert wird. Für die Stufe 2 wird jedoch auf der gesamten Strecke eine Orts- und Zeitwahrscheinlichkeit von mindestens 95% gefordert. Der Funkversorgungsbereich beginnt am jeweiligen Abzweigbahnhof, und die Funklücken dürfen nur eine maximale Länge von bis zu 500 m aufweisen. Der Beitrag zeigt, wie mit dem einfachen Zugfunksystem auch außergewöhnliche Anforderungen erfüllt werden können.
Zugfunk auf Strecken mit einfachen betrieblichen Verhältnissen - Ein Erfahrungsbericht
Signal+Draht ; 92 , 9 ; 38-40
2000-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Zugfunk auf Strecken mit einfachen betrieblichen Verhältnissen
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