Die mit dem Arbeitssicherheitsgesetz begründete Institutionalisierung der beiden Funktionen - Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt - kann von ihrer Intention her nicht als vereinfachende Polarisierung von Technik und Mensch betrachtet werden. Bei einer anzustrebenden ganzheitlichen Integration des Arbeitsschutzes in die Gestaltung von Arbeitssystemen ist ein striktes Trennen der beiden Funktionsbereiche nicht möglich. Sie müssen ineinandergreifen. Kooperation ist qualitätsbestimmendes Merkmal für diem Verwirklichung eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes. Kooperatives Handeln ist mehr denn je ein zentraler Bestandteil eines modernen Präventionsverständnisses und des Erbringens von Leistungen in diesem Feld geworden. Die qualitätsbestimmende Wirkung von Kooperation für den Arbeitsschutz kann unter folgenden vier Aspekten gesehen werden: Beitrag zur Beherrschung der Vielfältigkeit und Komplexität des Arbeitsschutzes, Verstärkung der präventiven Wirkung, Erhöhung der Akzeptanz des Arbeitsschutzes und Bündelung verfügbarer Ressourcen, wobei Kooperation inhaltliche, methodische und soziale Seiten umfasst.
Die Kooperation von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur ; 31 , 2 ; 12-16
2000-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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