Zeitgleich mit der Gründung der DB AG 1994 wurde das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) geschaffen. Das EBA untersteht der Aufsicht und den Weisungen des Bundesverkehrsministeriums. Zuständig ist es für sämtliche Eisenbahnen in Deutschland und darüberhinaus für ausländische Unternehmen, die auf deutschen Schienen fahren. Das Amt ist in vier Abteilungen gegliedert. Die Abteilung Recht, Planfeststellung, Zentrale Dienste beschäftigt sich mit Fragen der rechtlichen Eisenbahnaufsicht, die Abteilung Fahrweg, Betrieb, Magnetschwebebahn behandelt Fragen der Eisenbahnaufsicht über Betriebsanlagen. Die Abteilung Fahrzeuge, Werke hat die technische Aufsicht über alle Schienenfahrzeuge des Bundes und die Abteilung Investitionen Fahrweg wacht über die Bundesmittel für den Netzneu-, -ausbau und die Erhaltung.
Immer schön im Rahmen bleiben
Die "Aufseher" der Bahn: Eisenbahn-Bundesamt
Bahn extra ; 11 , 1 ; 82-84
2000-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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