Mit den am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen so genannten Gesundheitsreformgesetzen - "Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000" und "Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung" - sind die seit langem besehenden strukturellen Probleme im Gesundheitswesen weder gelöst noch angegangen worden. Ansatzpunkte zur Verminderung des Ausgabenvolumens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit rund 250 Mrd. DM pro Jahr sind vor allem die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven, die Auslagerung versicherungsfremder Leistungen und die Verstärkung des Wettbewerbs auf allen Ebenen des Gesundheitswesens. Nach vorsichtigen Schätzungen lassen sich die Kassenaufwendungen um mindestens 35 Mrd. DM pro Jahr vermindern, ohne die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu beeinträchtigen. Damit bestünde auch die Möglichkeit, die Beitragssätze in der Sozialversicherung auf unter 40% zu senken.
Gesundheitsreform: Keine Anzeichen für Entlastungen
Der Arbeitgeber ; 52 , 4 ; 32-33
2000-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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