Kraftfahrzeug (1) mit- einem (2) oder mehreren (2, 2') Scheinwerfern mit jeweils wenigstens einer Lichtquelle (3), und- einer Ermittlungs-Einrichtung (4) zur Ermittlung, in welchem von wenigstens zwei Staaten sich das Kraftfahrzeug (1) aktuell aufhält, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug (1) weiter- eine Steuereinrichtung (5) zum Steuern einer Lichtstärke im Zentrum des von dem Scheinwerfer (2) oder den Scheinwerfern (2, 2') ausgestrahlten Lichtbündels (6) oder der ausgestrahlten Lichtbündel (6, 6') und/oder zum Steuern einer Lichtverteilung des Scheinwerfers (2) oder der Scheinwerfer (2, 2') bei wenigstens einer Lichtfunktion, und- eine erste Speichereinrichtung (7) oder eine Zugriffsmöglichkeit auf eine erste Speichereinrichtung (7) mit darin gespeicherten Daten der in den wenigstens zwei Staaten jeweils zulässigen maximalen Lichtstärke im Zentrum des von dem Scheinwerfer (2) oder den Scheinwerfern (2, 2') ausgestrahlten Lichtbündels (6) oder der ausgestrahlten Lichtbündel (6, 6') und/oder einer Lichtverteilung des Scheinwerfers (2) oder der Scheinwerfer (2, 2') bei wenigstens einer Lichtfunktion aufweist, wobei- die Steuereinrichtung (5) dazu eingerichtet ist, aufgrund des von der Ermittlungs-Einrichtung (4) empfangenen oder von dieser abgefragten aktuellen Aufenthaltsorts des Kraftfahrzeugs (1) in einem von den wenigstens zwei Staaten und den Daten der ersten Speichereinrichtung (7) den einen (2) oder die mehreren (2, 2') eingeschalteten Scheinwerfer oder ab einem Einschalten des einen (2) oder der mehreren (2, 2') Scheinwerfer den einen (2) oder die mehreren (2, 2') Scheinwerfer derart automatisch anzusteuern, dass eine für den Staat, in dem sich das Kraftfahrzeug (1) aktuell aufhält, zulässige maximale Lichtstärke im Zentrum des von dem Scheinwerfer (2) oder den Scheinwerfern (2, 2') ausgestrahlten Lichtbündels (6) oder der ausgestrahlten Lichtbündel (6, 6') und/oder eine zulässige Lichtverteilung des Scheinwerfers (2) oder der Scheinwerfer (2, 2') bei wenigstens einer Lichtfunktion gegeben ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug (1) dazu ausgebildet ist, nach einem Start des Kraftfahrzeugs (1) eine erste Ermittlung des Aufenthaltsorts durchzuführen und danach die Ermittlung des Aufenthaltsorts innerhalb von vorgebbaren Zeitabständen zu wiederholen, wobei falls sich das Kraftfahrzeug auf eine Grenze eines benachbarten Staates zubewegt, die Zeitabstände immer kürzer bis hin zu einer kontinuierlichen Ermittlung gewählt sind oder falls sich das Kraftfahrzeug von der Grenze wegbewegt die Zeitabstände immer länger gewählt sind.
Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Schweinwerfer und einer Einrichtung zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Kraftfahrzeugs sowie Verfahren zum Betreiben von wenigstens einem Scheinwerfer eines Kraftfahrzeugs
2023-09-28
Patent
Electronic Resource
German
IPC: | B60Q ARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL , Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein / B60R Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen , VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR / F21S Ortsfeste Leuchten , NON-PORTABLE LIGHTING DEVICES / G01S RADIO DIRECTION-FINDING , Funkpeilung / H04W WIRELESS COMMUNICATION NETWORKS , Drahtlose Kommunikationsnetze |
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