Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit – einem Gassack, der zum Schutz einer Person aufblasbar ist, – einer Hülle des Gassackes, die einen mit Gas befüllbaren Innenraum der Hülle umgibt und aus mindestens einer ersten und einer zweiten Gassacklage gebildet ist (3, 4), – einem entlang einer Erstreckungsrichtung längs erstreckten Gasleitrohr, mit dem Gas durch eine Einströmöffnung der Hülle zum Aufblasen des Gassackes in den Innenraum der Hülle einleitbar ist, – einem entlang der Erstreckungsrichtung (E) von der ersten Gassacklage (3) abstehenden ersten Randbereich (13) und einem entlang der Erstreckungsrichtung (E) von der zweiten Gassacklage (4) abstehenden zweiten Randbereich (14), – einem die Einströmöffnung umgebenden Anlagebereich der Hülle, der das Gasleitrohr entlang einer ringförmig um die Erstreckungsrichtung verlaufenden Umfangsrichtung des Gasleitrohres abdichtend umschließt, – einer zusätzlichen, flächig ausgebildeten Schutzlage der Hülle, die zumindest abschnittsweise im Innenraum der Hülle derart bezüglich des Gasleitrohres angeordnet ist, dass durch die Schutzlage eine Beschädigung der Hülle beim Befüllen des Innenraumes der Hülle mit heißem Gas verhindert wird, und – mindestens einem Befestigungsbereich der Schutzlage, über den die Schutzlage mit der Hülle verbunden ist, wobei – der Befestigungsbereich (23) der Schutzlage (21) zur Befestigung der Schutzlage (21) an der Hülle (2) des Gassackes (1) mit dem Anlagebereich (16) der Hülle (2) verbunden ist. dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Gassacklage (3, 4) jeweils einen Ausschnitt (9, 10) aufweisen, wobei die beiden Ausschnitte (9, 10) deckungsgleich ausgebildet sind und jeweils von einem inneren umlaufenden Rand (11, 12) berandet sind, wobei die beiden Gassacklagen (3, 4) entlang ihrer inneren umlaufenden Ränder (11, 12) zur Ausbildung der Hülle (2) miteinander verbunden sind, und wobei die beiden Randbereiche (13, 14) zur Ausbildung des Anlagebereichs (16) der Hülle (2) miteinander verbunden sind und in der Erstreckungsrichtung (E) in den jeweils zugeordneten Ausschnitt (9, 10) abstehen.
Gassackanordnung für ein Kraftfahrzeug
2015-11-12
Patent
Electronic Resource
German
IPC: | B60R Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen , VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR |