Kupplungsvorrichtung (4) zur Anbringung eines mit der Vorrichtung verbundenen Lastenträgers (3) an einer an einem Fahrzeug (1) angebauten Anhängerkupplung (2), wobei die Anhängerkupplung (2) zumindest einen ersten und einen zweiten Kupplungsbereich (37, 38) aufweist, und wobei die Kupplungsvorrichtung (4) ein Basisteil (5) aufweist, an dem sowohl ein erstes, fest montiertes und mit einem dem ersten Kupplungsbereich (37) entsprechenden dritten Kupplungsbereich (39) versehenes Kupplungsorgan (21) angebracht ist als auch ein zweites, beweglich angeordnetes und mit einem dem zweiten Kupplungsbereich (38) entsprechenden vierten Kupplungsbereich (42) versehenes Kupplungsorgan (22), wobei das bewegliche Kupplungsorgan (22) über ein Spannorgan (6) in Richtung zum festen Kupplungsorgan (21) gespannt werden kann, so daß eine feste Verbindung zwischen der Anhängerkupplung (2) und der Kupplungsvorrichtung (4) erhalten wird, wenn die Anhängerkupplung (2) von den Kupplungsorganen (21, 22) umschlossen wird,wobei das Spannorgan (6) mit Hilfe einer Lasche (29) so mit dem beweglichen Kupplungsorgan (22) verbunden ist, daß dieses bewegliche Kupplungsorgan (22) unter Einwirkung des Spannorgans (6) teils in eine Stellung gebracht werden kann, in der es zusammen mit dem festen Kupplungsorgan (21) die Anhängerkupplung (2) umgreift, und teils in eine Stellung, bei der eine Öffnung zwischen zum festen Kupplungsorgan gebildet wird, die ausreichend groß ist, um ein Einführen bzw. Herausführen der Anhängerkupplung (2) bei der Öffnung zu gestatten,dadurch gekennzeichnet,daß das feste Kupplungsorgan (21) einstellbar ausgeführt ist.
Kupplungsvorrichtung für Lastenträger
2018-05-30
Patent
Electronic Resource
German
IPC: | B60R Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen , VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR |
Kupplungsvorrichtung für einen Lastenträger und Lastenträger mit einer solchen Kupplungsvorrichtung
European Patent Office | 2019
|European Patent Office | 2018
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