Nach nahezu 80 Jahren StVZO steht nunmehr erstmals eine vollständige Revision des zentralen fahrzeugtechnischen Regelwerkes Deutschlands kurz vor dem Abschluss. Technisch wird es keine spektakulären Neuerungen geben, denn ein wesentlicher Grundsatz der Neu-fassung lautet: "Alles, was bisher genehmigungsfähig war, bleibt es auch zukünftig." Für den Verordnungsgeber entsteht der Vorteil, dass bei Änderung oder Fortschreibung internationaler Vorschriften künftig keine oder nur eine begrenzte Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erforderlich wird. Durch den künftigen empfehlenden Charakter der Begutachtungsempfehlungen anstelle starrer Verordnungstexte werden eine Reihe bislang rein formalistisch erforderlicher Ausnahmegenehmigungen künftig entbehrlich. Die neue StVZO wird nur für Fahrzeuge gelten, die nach ihrem in Kraft treten erstmals in Verkehr kommen (Wahrung des Besitzstandes).
Neufassung der StVZO
Revision of the StVZO
2016
Jahrbuch Agrartechnik, vol. 27. 2015Jahrbuch Agrartechnik 2015, vol. 27.2015, p. 14
Miscellaneous
Electronic Resource
German
DDC: | 63 |
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