Der vorliegende achte Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten setzt die etablierte Transparenzkultur zwischen Ministerium und Parlament konsequent fort. Während der siebte Rüstungsbericht im Frühjahr 2018 im Schwerpunkt das zurückliegende Jahr rekapitulierte, liegt der Fokus des vorliegenden Berichtes im Wesentlichen auf der Vorausschau für das kommende Jahr 2019. Der Koalitionsvertrag 2018 verpflichtet die Bundesregierung im Hinblick auf die Bundeswehr, die bestmögliche Ausrüstung, Ausbildung und Betreuung zur Verfügung zu stellen - dies gilt insbesondere auch für den Bereich der persönlichen Ausstattung. Hierzu sollen die in der Bundeswehr eingeleiteten Trendwenden Personal, Material und Finanzen konsequent fortgeführt werden. Die Bundeswehr wächst wieder. Die Modernisierungsprogramme und Rüstungsvorhaben aller Teilstreitkräfte, von der persönlichen Ausstattung des einzelnen Soldaten bis zu Großprojekten bei Fahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen, werden im Bericht dargestellt.
8. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten. Teil 1
2025
1819 KB , 147 Seiten pages
Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten. Teil 1; 8.
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German
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