Ist das Design eines Scheinwerfers oder einer Windschutzscheibe an sich schützenswert? Über diese Frage ist in Europa ein Rechtsstreit entbrannt, dessen Ausgang für jeden Autofahrer von immens großer Bedeutung ist. Setzen sich die Automobilhersteller durch, werden sie künftig die einzigen sein, die Ersatzteile fertigen und verkaufen dürfen. Der freie Autoteile-Handel wäre aus dem Rennen. In Deutschland würde ein neues Designrecht ohne Reparaturklausel vor allem die auf Unfallreparaturen spezialisierten Fachwerkstätten treffen, die oft Ersatzteile verwenden, die nicht vom Hersteller des Fahzeugs stammen, für das sie verwendet werden sollen.
Ersatzteilmarkt bleibt hart umkämpft. Keine Einigung auf Designschutz mit Reparaturklausel in Sicht
Krafthand ; 70 , 6 ; 48-50
1997
3 Seiten, 2 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
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