Die Automobilhersteller versuchen schon seit Jahren den Ersatzteilmarkt, der europaweit unter anderem allein im Karosseriebereich 7,5 Milliarden ECU, im Beleuchtungsbereich und im Autoglasbereich jeweils 1,22 Milliarden ECU beträgt, mit Hilfe von Designrechten bei sich zu monopolisieren. Dabei richten sich die Aktivitäten gezielt gegen die Zulieferer. Verstärkt wurde dieser Trend, als die EG-Kommission 1991 Vorschläge zur Europäisierung des Geschmacksmusterrechts ausarbeitete. Um einen Designschutz nicht für Monopolzwecke zu mißbrauchen, haben England, Italien und Spanien, die drei Länder haben 45 % des Ersatzteilmarktes, Designschutz für Ersatzteile inzwischen beseitigt. In Deutschland, 39 % Anteil, ist die Rechtslage ungeklärt und Frankreich, 16 % Anteil, hält am Designschutz fest. Inzwischen haben EU-Kommission und Europaparlament eine sachgerechte Lösung gefunden, die, unter anderem durch Einführung der Reparaturklausel, Designschutz nur für die Verwendung von Teilen im Neuwagengeschäft vorsieht. Diese Reparaturklausel wurde noch durch eine Vergütungsklausel (sie wird von den Autoherstellern abgelehnt) ergänzt, wonach Ersatzteilhersteller sich angemessen an den Designaufwendungen der Automobilhersteller beteiligen sollen. Trotz der breiten Akzeptanz steht eine Entscheidung noch aus, da unter anderem auch die deutsche Bundesregierung unter dem starken Druck der Automobilindustrie, ihre Zustimmung bisher verweigert hat. Die Vergütungsvariante wurde inzwischen wieder aus der Vorlage gestrichen, um das Verfahren nicht weiter aufzuhalten.
Designschutz für Ersatzteile?
Automobil Industrie ; 42 , 2 ; 24-25
1997
2 Seiten, 2 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
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