Das Schutzkonzept der Rohrfernleitungen für brennbare Flüssigkeiten und für brennbare Gase besteht traditionell im safe-life-Prinzip, das allerdings in neuerer Zeit zunehmend nach dem fail-safe-Prinzip über ein Schutzsystem zur Begrenzung von möglichen Schadensauswirkungen erweitert wurde. Diese genehmigungspflichtigen Anlagen unterliegen bestimmten Prüfungen. Dazu gehören umfangreiche, detaillierte materielle und organisatorische Anforderungen für Errichtung und Betrieb. Weiterhin beziehen sich die Prüfungen auf die angestrebte gefährdungsfreie Lebensdauer, die maßgebend vom Grad der internen Redundanz geprägt wird. Diese Prüfungen bzw. Bewertungen müssen durch besonders qualifizierte Sachverständige hinsichtlich Übereinstimmung und Akzeptanz nach dem Stand der Technik vorgenommen werden. Die Anlagen unterliegen zudem einer intensiven betreiberinternen, sachverständigen und staatlichen Überwachung des aktuellen sicherheitstechnischen Zustandes. Im Ergebnis der vielfältigen Anhörungen und der Einholung von Stellungnahmen ergibt sich als Genehmigungsverfahren ein vielfältiges Bild, das neben Entscheidungen und Nebenbestimmungen zur technischen Ausführung und dem Betrieb der Rohrleitungen eine Vielzahl allgemeiner und spezieller Festlegungen u.a. über naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Umgang mit Bodenaushub, zu bauaufsichtlichen Forderungen an die Schieberstationen, zur Notwendigkeit archäologischer Voruntersuchungen, zu Abstimmungsforderungen mit Straßenbauämtern und auch Bergbauberechtigten mit einschließt.
Die sicherheitstechnischen und erlaubnisinhärenten Anforderungen an moderne Fernleitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten
1996
9 Seiten, 4 Bilder
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch