Der Flüssiggasverbrauch (Propan, Butan und deren Gemisch) ist in den neuen Bundesländern erheblich gestiegen. Um ein ausreichendes Versorgungsnetz mit Flüssiggaslagerbehälteranlagen als Umschlaglager zu gewährleisten, werden infolge ungenügender Kapazitäten befristet Eisenbahnkesselwagen-Füllanlagen für Straßentankfahrzeuge betrieben. Es werden die geltenden Vorschriften für den Errichter und Betreiber von EKW-Füllanlagen erläutert. Ziel des Beitrages ist es, insbesondere die Klärung von Begriffen und Auslegungen im Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren transparent zu machen sowie dem zuständigen Sachverständigen eine umfassende Übersicht über das Gesetzeswerk zu ermöglichen. Schwerpunkte der Ausführungen sind die immer wiederkehrenden Fragestellungen, daß EKW-Füllanlagen für Straßentankfahrzeuge (STKW) im Sinne der DruckbehV erlaubnisbedürftig sind, sobald das in den STKW gefüllte Flüssiggas an andere (Unternehmensfremde) abgegeben wird und eine Genehmigung gemäß BlmSchG erforderlich ist, wenn im Rahmen einer Füllanlage dann eine Lagerung stattfindet und wenn der Tagesumschlag die Abstellung der EKW 24h überschreitet. Beschrieben werden die behörlichen Vorschriften und das Genehmigungsverfahren von Füllanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. (Fischer)
Umschlag von Flüssiggas. Die Errichtung und der Betrieb von Flüssiggas-Füllanlagen für das Umfüllen Schiene-Straße in Mecklenburg-Vorpommern im Spiegel gesetzlicher Vorschriften
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 33 , 6 ; 227-230
1992
4 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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