Im Hamburger Straßennetz sind insgesamt 8 Straßentunnel vorhanden, wobei einer davon der Elbtunnel ist und die anderen 7 Längen zwischen 133 und 551 Meter aufweisen. Bisher gibt es keine einheitliche Regelung für den Transport gefährlicher Güter in deutschen Straßentunneln, wobei auch die 1985 erlassenen deutschen Richtlinien nur allgemeine Hinweise geben. Gemäß der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf den Straßen wird unterschieden zwischen Transporten, die Kennzeichen und vorgeschriebene Straßen benutzen müssen sowie Transporten, die zwar ein Kennzeichen benutzen müssen, aber alle Straßen befahren dürfen. Bis auf den Elbtunnel, der hinsichtlich des Transportes gefährlicher Güter einen Sonderfall darstellt, können die übrigen Tunnel, zumindest teilweise, befahren werden. Der Beitrag setzt sich mit dem Transport gefährlicher Güter im Elbtunnel auseinander. Dargelegt wird die Anzahl gefährlicher Gütertransporte, die auf einer im Oktober 1987 durchgeführten Zählung beruhen. Darüberhinaus werden Angaben zu Unfällen bzw. Unfallursachen gemacht. Ferner wird das Katastrophenrisiko beschrieben. (Zweisprachiges Dokument: deutsch/englisch)


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    Titel :

    Transport gefährlicher Güter in Hamburger Straßentunneln


    Weitere Titelangaben:

    Transporting hazardous goods in Hamburg road tunnels


    Beteiligte:
    Herzke, K. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Tunnel ; 3 ; 105-108


    Erscheinungsdatum :

    1991


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 3 Bilder, 1 Tabelle



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch , Englisch





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